Lohnsteuerklasse für alleinstehende

Die Lohnsteuerklasse 1 (I) gilt in Deutschland für alle alleinstehenden Steuerpflichtigen. Darunter fallen alle kinderlosen und nicht in einer Partnerschaft lebenden, ledigen, verwitweten oder geschiedenen Personen. 1 Auch Kinderfreibeträge entfallen in dieser Klasse 2 Kompliziert wird die Wahl der Steuerklasse für Alleinerziehende, denen kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht. Wenn sie ein Anrecht auf den Entlastungsbetrag haben, können Alleinerziehende die günstigere Steuerklasse 2 wählen. 3 Mit Steuerklasse 1 behalten Sie mehr vom Bruttolohn 4 Erfahre alles über Steuerklasse 1: Bedeutung, Voraussetzungen und steuerliche Auswirkungen für Alleinstehende. 5 So wird Ihre Lohnsteuer korrekt berechnet 6 Es gibt keine Abzüge für einen Ehepartner 7 Als Alleinstehender wählen Sie meist Steuerklasse 1 8 9 Das Finanzamt ordnet die Klasse automatisch zu 10