Antrag auf steuerklassenänderung bei ehegatten

Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen Als Ehepartnerin und -partner sowie als Lebenspartnerin und -partner stehen Ihnen drei mögliche Steuerklassenkombinationen zur Verfügung. 1 Oft lohnt sich das für die monatliche Steuerlast 2 Der Wechsel von der Steuerklasse drei oder fünf in die Steuerklasse vier ist auch auf Antrag nur eines Ehegatten / Lebenspartners möglich. Dies hat zur Folge, dass beide Ehegatten / Lebenspartner in die Steuerklasse vier eingereiht werden. 3 Danach erhalten Sie Bescheid 4 Sie wollen die bei Heirat automatisch erteilte Steuerklassenkombination IV/IV nicht beibehalten? Dann können Sie und Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Steuerklassenänderung stellen. 5 Das Formular gibt es online 6 Sie können Ihre Steuerklassenkombination ändern 7 Dies ist bei Ehepartnern oft möglich 8 Sie reichen ihn beim Finanzamt ein 9 Das Finanzamt prüft Ihren Antrag 10 Ein Antrag ist dafür notwendig 12